RA Michael Haan
Jahrgang 1956, Abitur 1975, Studium der Rechtswissenschaften und des Europarechtes in Saarbrücken, 1986 2. jur. Staatsexamen, bis 1989 innen- und rechtspolitischer Referent im saarländischen Landtag, Kanzleisozius seit 1988, verheiratet, Italienkenner und -liebhaber, spricht Italienisch und Französisch.
Er ist seit Ende 2015 auch als ehrenamtlicher italienischer Honorarkonsul im Saarland tätig und seit 2012 stellvertretendes Mitglied des saarländischen Verfassungsgerichtshofes.
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RA Michael Haan bearbeitet folgende Rechtsgebiete (Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei mit Fettdruck gekennzeichnet)
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