Herr Stefan Schmitt war in der Kanzlei bis zum Jahresbeginn 2019 als 3. Anwalt tätig, ist aber dann in die Geschäftsführung einer von uns betreuten Mandantin eingetreten und hat deshalb seine Anwaltszulassung zurückgegeben, da sie nicht mit der Tätigkeit als Geschäftsführer vereinbar ist. Er ist seitdem nur noch als beratender freier Mitarbeiter in der Kanzlei tätig.

 

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