Im Baurecht beraten und betreuen wir sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren insbesondere bei folgenden Fragen und Problemen:
- Auslegung und Gestaltung von Werkverträgen aller Art
- Auslegung und Gestaltung von Verträgen der Architekten u. der Sonderfachleute
- Auslegung und Gestaltung von Hauskauf-und Hausbauverträgen
- Honorare der Architekten und Sonderfachleute
- Geltendmachung/Abwehr von Honorar-und Werklohnforderungen aller Art
- Bauhandwerkersicherungshypothek/einstweilige Verfügung
- Gewährleistungsfragen aller Art/ Analyse von Bau-Gutachten
- gerichtliche und aussergerichtliche Beweisverfahren/Beweissicherung
- Auseinandersetzungen mit Bauämtern/Behörden
Auch hier versuchen wir zunächst, gerichtliche Auseinandersetzungen soweit als möglich zu vermeiden, um den Mandanten Zeit, Geld und Ärger zu ersparen; immer aber nur, wenn solche Lösungen nach unserer Erfahrung möglich und sinnvoll erscheinen.
Hierbei vermitteln wir Ihnen gerne auch Kontakte zu weiteren Baufachleuten, wie Architekten, Ingenieure, Statiker usw.).
Mit großer Prozeßerfahrung kennen wir aber auch alle "Tricks und Kniffe" der prozessualen Auseinandersetzung über die o.g. Streitpunkte.
Hier betreut Sie Herr RA Peter Schmitt.