nicht alles Werkstatt überlassen oder selbst verhandeln - eigenen Gutachter u. Anwalt einschalten

1. Nicht die gegnerische Versicherung kontaktieren oder mir ihr selbst verhandeln. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht Partner des unverschuldet Geschädigten, und schon gar nicht dessen Helfer, sondern wird nur darauf bedacht sein, für sich selbst möglichst viel an Leistungen zu ersparen !

2. Die Schadensabwicklung nicht komplett einer Werkstatt überlassen. Stattdessen besser einen Anwalt einschalten, den die gegnerische Versicherung zahlen muss. Anwälte kennen alle Tricks der Versicherer genau und beraten Sie umfassend über Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

3. Beauftragen Sie einen eigenen Gutachter und akzeptieren Sie nicht den, den die Versicherung Ihnen schicken will ( "wes Brot ich ess, des Lied ich sing" ) , auch der Gutachter muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

 

 

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